Punkteabbau

 

 

Punkteabbau mit dem Fahreignungsseminar

 

Seit dem 1. Mai 2014 gibt es das “neue” Fahreignungsregister (FAER), wonach die Fahrerlaubnis

bereits ab 8 Punkten entzogen wird.
Auch nach der Punktereform können Punkte weiterhin abgebaut werden. Bei einem Stand

von 1 bis 5 Punkten haben Sie die Möglichkeit, einen Punkt durch die freiwillige Teilnahme

an einem Fahreignungsseminar (§ 42 FeV) abzubauen.

Besitzen Sie 6 oder 7 Punkte, ist die Teilnahme weiterhin freiwillig möglich, um weitere

Verkehrsauffälligkeiten zu vermeiden, nun kann jedoch kein Punkt mehr abgebaut werden.

 

Eigeninitiative lohnt sich vor allem für folgende Personen:

  • Ihnen liegt eine Ermahnung der Fahrerlaubnisbehörde vor, weil Sie 4 oder 5 Punkte erreicht haben
  • Sie haben bereits 2 Punkte im FAER und möchten einen Fahranfänger im Rahmen des Begleitenden Fahrens (BF 17) unterstützen
  • Sie möchten Busfahrer oder Berufskraftfahrer werden,
    haben jedoch zu viele Punkte
  • Sie besitzen bereits 6 oder 7 Punkte und wollen den drohenden Führerscheinentzug vermeiden
  • Sie möchten aktiv und vorsorglich Ihren Punktestand reduzieren

 

 

Ablauf und Ziele:

Das Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil (2 Sitzungen à 90 Min.) in einer dafür

anerkannten Fahrschule Ihrer Wahl und einem verkehrspsychologischen Teil (2 Sitzungen à 75 Min.)

bei einem besonders qualifizierten Verkehrspsychologen. Dabei bleibt die Reihenfolge Ihnen überlassen.

 

In meiner Praxis können Sie das verkehrspsychologische Modul absolvieren.
Dieses umfasst 2 Einzelsitzungen und findet im Abstand von mindestens 3 Wochen (21 Tagen) statt.
In Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Verkehrspsychologin erarbeiten Sie individuelle Möglichkeiten,

Ihr (Fahr-)Verhalten zu ändern und zukünftige Regelverstöße zu vermeiden.

 

Die Kosten für die verkehrspsychologische Teilmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 350,- € (inkl. MwSt.).
Gern bin ich Ihnen auch bei der Suche nach einer kooperierenden Fahrschule behilflich.

 

Wichtig für den Punkteabbau:

  • Warten Sie nicht zu lange, denn maßgeblich für Ihren Punktestand ist immer der Tattag des letzten Verkehrsverstoßes (Tattagprinzip); weitere Informationen HIER
  • Der Punkteabzug ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich
  • Teilnahmebescheinigung nach erfolgreicher Durchführung;
    es gibt keine Prüfung

 


 

Haben Sie weitere Fragen rund um das Thema “Fahreignungsseminar und Punkteabbau” oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Dann rufen Sie einfach an oder kontaktieren Sie mich per Email.

 

DOWNLOAD Flyer zum Fahreignungsseminar