Erste Hilfe / Kostenlose MPU-Beratung

In einem intensiven ersten Gespräch mit einer erfahrenen Diplom-Psychologin und Fachpsychologin für Verkehrspsychologie BDP erfahren Sie, wie Sie Ihre problematische Situation und Ihr Erleben / Verhalten individuell und kompetent verändern können.
Sie werden fundiert aufgeklärt und erhalten die Möglichkeit, all Ihre Fragen zu stellen.


Unser Ziel ist es, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse und Situation, einen gemeinsamen Lösungsweg zu finden. Dabei werden Dauer, Inhalt und Kosten der Therapie individuell besprochen und vorläufig festgesetzt. Ihre bisherigen Einsichten, Veränderungen, Therapieerfahrungen sowie der Grad der Selbstreflexion werden grundsätzlich mit einbezogen.

 

Zudem werden, sofern erforderlich, begleitende medizinische Maßnahmen (wie z.B. Abstinenznachweise, Haar-/Urinanalysen), orientiert an den aktuellen „Begutachtungsleitlinien für Fahreignung der BAST“, besprochen und begründet.

 

Verschaffen Sie sich einen ersten, unverbindlichen Eindruck und lernen Sie uns und die Praxis kennen.

Therapie / Rehabilitation

Meine Arbeitsfelder:
„Alkoholproblematik“
„Drogenproblematik“
„Medikamentenproblematik“
„Mangelnde Impulskontrolle“
„Verhaltensauffälligkeiten“

 

Umfang und Dauer der Therapie orientieren sich an Ihrer Vorgeschichte, bereits vorhandenen Befunden sowie der durchgeführten Diagnostik. Gemeinsam wird ein Plan erstellt, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände abgestimmt ist. Je nach persönlicher Problemsituation, Therapieerfahrung und Selbstreflexion umfassen unsere psychotherapeutischen Maßnahmen einen Zeitraum von 3 (Kurzmaßnahme) bis 12 Monaten (mittelfristige / langfristige / stabilisierende Maßnahme).

 

Grundlagen unserer Arbeit sind eine individualpsychologische Lebensstilanalyse nach Alfred Adler sowie verhaltenstherapeutische Ansätze.

 

Folgende Therapieziele werden verfolgt:

 

  • Aufhebung von Verdrängungen, Verniedlichungen und Schuldabwälzungen
  • Klärung und Aufarbeitung individueller Hintergründe der jeweiligen Problematik (z.B. Funktion von Alkohol / Drogen)
  • Behandlung und überdauernde Veränderung problematischer / schädigender Verhaltens- und Persönlichkeitsaspekte
  • Erarbeitung anderer Bewältigungsformen statt Alkohol, Drogen, impusiven / aggressiven Verhaltens
    erfolgreiche Umsetzung des therapeutisch Erarbeiteten in der alltäglichen Lebenspraxis
  • Vorbeugung zukünftiger Rückfälle und Erarbeitung individueller Frühwarnzeichen (Rückfallprophylaxe)

 

Natürlich können Sie sich die Durchführung bzw. den Abschluss der psychotherapeutischen Maßnahme jederzeit bescheinigen lassen.
Ebenso ist eine Bescheinigung oder ein Bericht fürs Gericht möglich, sofern Sie Ihre Bemühungen sowie Veränderungen dort darlegen möchten.
Unsere Bescheinigungen stellen ausschließlich den wahren Sachverhalt und Rehabilitationsverlauf dar. Dabei kann der Umfang der Darstellung individuell, je nach Anlass variieren.

Anmerkung zu den Kosten

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Sie die anfallenden Therapiekosten selbst übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle rechtzeitig vor Beginn der Therapie, ob die Möglichkeit der Kostenerstattung besteht, sofern Sie diese erwägen.

Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.

Punkteabbau mit dem Fahreignungsseminar nach § 4a StVG

Seit dem 1. Mai 2014 gibt es das neue Fahreignungsregister (FAER), wonach die Fahrerlaubnis bereits ab 8 Punkten entzogen wird.
Auch nach der Punktereform können Punkte weiterhin abgebaut werden. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten haben Sie die Möglichkeit, einen Punkt durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (§ 4a StVG) abzubauen. Besitzen Sie 6 oder 7 Punkte ist die Teilnahme weiterhin freiwillig möglich um weitere Verkehrsauffälligkeiten zu vermeiden, nun kann jedoch kein Punkt mehr abgebaut werden.

Eigeninitiative lohnt sich vor allem für folgende Personen:
Ihnen liegt eine Ermahnung der Fahrerlaubnisbehörde vor, weil Sie 4 oder 5 Punkte erreicht haben
Sie haben bereits 2 Punkte im FAER und möchten einen Fahranfänger im Rahmen des Begleitenden Fahrens (BF 17) unterstützen
Sie möchten Busfahrer oder Berufskraftfahrer werden, haben jedoch zu viele Punkte
Sie besitzen bereits 6 oder 7 Punkte und wollen den drohenden Führerscheinentzug vermeiden
Sie möchten aktiv und vorsorglich Ihren Punktestand reduzieren

Ablauf und Ziele

Das Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil (2 Sitzungen à 90 min.) in einer dafür anerkannten Fahrschule Ihrer Wahl und einem verkehrspsychologischen Teil (2 Sitzungen à 75 min.) bei einem besonders qualifizierten Verkehrspsychologen. Dabei bleibt die Reihenfolge Ihnen überlassen.

In meiner Praxis können Sie das verkehrspsychologische Modul absolvieren.
Dieses umfasst 2 Einzelsitzungen und findet im Abstand von mindestens 3 Wochen (21 Tagen) statt.
In Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Verkehrspsychologin erarbeiten Sie individuelle Möglichkeiten, Ihr (Fahr-)Verhalten zu ändern und zukünftige Regelverstöße zu vermeiden.

Da ich sowohl von der Bezirksregierung Münster als auch von der Bezirksregierung Arnsberg als Seminarleiterin anerkannt bin, haben Sie neben meiner Praxis in Recklinghausen auch die Möglichkeit, das Fahreignungsseminar mit mir in Dortmund durchzuführen:
Praxis für Psychotherapie und Verkehrspsychologie
Dipl.-Psychologe Uwe Zwilling
Kampstr. 32-34
44137 Dortmund

Wichtig für den Punkteabbau:
1. Warten Sie nicht zu lange, denn maßgeblich für Ihren Punktestand ist immer der Tattag des letzten Verkehrsverstoßes (Tattagprinzip)
2. Der Punkteabzug ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich

Haben Sie weitere Fragen rund um das Thema Fahreignungsseminar und Punkteabbau oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Dann rufen Sie einfach an oder kontaktieren Sie mich per Email.