Therapie / Rehabilitation

 

Therapie für Selbstzahler

 

Unsere Arbeitsfelder:
„Alkoholproblematik“
„Drogenproblematik“
„Medikamentenproblematik“
„Mangelnde Impulskontrolle“
„Verhaltensauffälligkeiten“

 

Sie wünschen sich eine intensivere Auseinandersetzung mit Ihrer Problematik?

Sie möchten die bisherigen Erkenntnisse und Veränderungen langfristig stabilisieren

und ausbauen? Sie fühlen sich durch Ihre Gedanken, Gefühle und Ihre Verhaltensmuster

in Ihrer Lebensqualität beeinträchtigt? Vielleicht haben Sie auch den Verdacht,

an einer psychischen Erkrankung zu leiden,

oder es existiert bereits eine psychische Diagnose?

 

Neben einer meist zeitlich und thematisch begrenzten Verkehrstherapie

und verkehrspsychologischen Beratungssitzungen bieten wir auch die Möglichkeit,

in meiner Praxis eine Psychotherapie für Selbstzahler durchzuführen.

 

Diese macht besonders Sinn, wenn Sie an zugrundeliegenden tieferen Schwierigkeiten,

wie starkem Substanzmissbrauch, Substanzabhängigkeit,

Ihrem Selbstwert, Ihren Ängsten und/oder Depressionen,

an einer mangelnden Impulskontrolle oder an Ihrem Stressmanagement

arbeiten und dauerhaft Stabilität gewinnen möchten.

 

Umfang und Dauer der Therapie orientieren sich an Ihrer Vorgeschichte,

bereits vorhandenen Befunden, Ihren persönlichen Zielen

sowie der durchgeführten Diagnostik.

Gemeinsam wird ein Plan erstellt, der auf Ihre individuellen

Bedürfnisse und Lebensumstände abgestimmt ist.

 

Grundlagen unserer Arbeit sind kognitiv-verhaltenstherapeutische

 Verfahren.

 


 

Anmerkung zu den Kosten:

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Sie die anfallenden Therapiekosten selbst übernehmen,

da wir über keinerlei Kassenzulassung verfügen. 

Der Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für

psychologische Psychotherapeuten (GOP), welche eng an die Gebührenordnung

für Ärzte (GOÄ) angelehnt ist.
 

Das Honorar für eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung beträgt

nach der GOP-Ziffer 870 unter Zugrundelegung eines 2,8-fachen Steigerungssatzes 122,40 €. 
 

Die Psychotherapie kann sofort ohne Formalitäten begonnen werden

und wird bei der Krankenkasse nicht aktenkundig.