Ambulante Psychotherapie
Unsere approbierten Psychologischen Psychotherapeutinnen bieten Ihnen professionelle,
auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Unterstützung
bei der Bewältigung psychischer Probleme und Schwierigkeiten an.
Behandlungsschwerpunkte:
Depression
Panikattacken
Soziale Ängste
Krankheitsängste
Selbstwert
Sucht
Privatversicherte & Beihilfe
Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag erstatten
private Krankenversicherer bei Vorliegen einer Indikation
für die Psychotherapie die Kosten einer Psychotherapie ganz oder teilweise.
Die Beihilfe erstattet üblicherweise anteilig die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung.
Es wird daher darauf hingewiesen, dass Sie vor der ersten Sprechstunde
bzw. vor Beginn der Psychotherapie sicherstellen sollten,
ob und in welchem Umfang der private Krankenversicherer und/oder die Beihilfestelle
die Kosten der Psychotherapie übernehmen und ob zuvor ein entsprechender Antrag notwendig ist.
Noch sind nicht alle über die Änderungen seit dem 01.07.2024 informiert und bei
PKV-Versicherten gelten weiterhin die individuellen Tarife.
Zudem deckt nicht jede private Versicherung Psychotherapie ab,
manche übernehmen nur die Behandlung bei ärztlichen Psychotherapeuten/innen.
Die Beihilfen ermöglichen nun:
- 3x 50 Minuten Sprechstunde,
- 5x 50 Minuten probatorische Sitzungen,
- 1x biografische Anamnese sowie
- 24x 50 Minuten Kurzzeittherapiesitzungen.
Diese Leistungen sind i.d.R. antrags- und genehmigungsfrei.
Die Behandlungskosten werden direkt mit Ihnen abgerechnet.
Grundlage für das Honorar stellen die GOP
(Gebührenordnung für Psychotherapie, siehe Link)
sowie die seit dem 01.07.2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen
der Bundesärztekammer,der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbands der Privaten
Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung
neuer psychotherapeutischer Leistungen dar (siehe Link).
Selbstzahler/innen
Als Selbstzahler/in haben Sie den Vorteil, ohne Angaben gegenüber Ihrer Versicherung,
dem Arbeitgeber (beispielsweise bei einer gewünschten Verbeamtung) sowie ohne Limitierung
der Therapiestunden Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können.
Grundlage für das Honorar stellen die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie, siehe Link)
sowie die seit dem 01.07.2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der
Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer,
des Verbands der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern
zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen dar (siehe Link).
Sie können das Sitzungshonorar zum vereinbarten Termin
in bar begleichen oder anschließend überweisen.
Bitte senden Sie den Anmeldebogen per Post an unsere Praxisadresse.
Sobald ein Psychotherapieplatz zur Verfügung steht, melden wir uns telefonisch
bei Ihnen zur Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass auf Grund begrenzter Kapazitäten
eine Warteliste besteht und es mehrere Monate bis zu einem ersten Gespräch dauern kann.