
Verkehrstherapie
Was ist das?
Ziel einer verkehrspsychologischen Therapie (kurz „Verkehrstherapie“) ist nicht
in erster Linie das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU),
sondern das Verändern von Einstellungen und Verhaltensbereichen,
die für die Verkehrsauffälligkeiten ursächlich waren.
Durch Informationsvermittlung, eine detaillierte Analyse der jeweiligen
Auffälligkeiten, eine tiefgreifende Aufarbeitung der individuellen Hintergründe
und Erarbeitung einer selbstkritischen Sicht auf das eigene Fehlverhalten
im Straßenverkehr sollen persönliche Veränderungen und alternative Verhaltensweisen
initiiert sowie stabilisiert und damit zukünftige Verkehrsverstöße im Sinne
einer zuverlässigen Rückfallprophylaxe verhindert werden.
Verkehrstherapeutische Maßnahmen sind freiwillig und sollten frühzeitig
vor einer zu erwartenden MPU oder Gerichtsverhandlung aufgenommen werden.
Umfang und Dauer orientieren sich an Ihrer Vorgeschichte, Ihrer Akte, bereits
vorhandenen Befunden und Maßnahmen sowie der durchgeführten diagnostischen Einordnung.
Je nach persönlicher Problemsituation, Therapieerfahrung und Selbstreflexion
umfassen unsere Verkehrstherapien einen Zeitraum von 3 (Kurzmaßnahme)
über 6 (mittelfristige Maßnahme) bis zu 12 Monaten (langfristige Maßnahme).
Neben den Einzelsitzungen bestehen unsere verkehrspsychologischen Therapien
aus einer vorausgehenden individuellen Erstberatung sowie mind. einem 60-minütigen
Reflexionsgespräch mit Rückmeldung zum aktuellen Standpunkt Ihrer Aufarbeitung.
Je nach Verlauf des Gesprächs, stellt dieses den Abschluss der Maßnahme dar
oder es sind weitere Sitzungen nötig.
Welche Anlässe gibt es?
Anlass bieten in der Regel aktenkundige, erhebliche und/oder
wiederholte verkehrsrelevante Verstöße mit einer meist einhergehenden
MPU-Anordnung in folgenden Bereichen:
- 1. Alkohol:
eine Trunkenheitsfahrt zwischen 1,1 und 1,6 Promille ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, eine Trunkenheitsfahrt mit mind. 1,6 Promille oder mehrere Trunkenheitsfahrten
- 2. Drogen:
Auffälligkeiten im Zusammenhang mit illegalen Drogen/BtM
- 3. Punkte:
Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister, besonders schwere Verkehrsverstöße oder wiederholte Regelverstöße in der Probezeit
- 4. Straftaten:
Straftaten, die auf eine besonders hohe Aggressivität oder geringe Impulskontrolle schließen lassen
Eine verkehrspsychologische Therapie kann sich vor Gericht auch positiv
auf Ihre Sperrfrist (Sperrfristverkürzung) oder/und das Strafmaß auswirken.
Darüber hinaus sind in meiner Praxis, je nach Anlass und Bedarf,
auch verkehrspsychologische Einzelberatungen möglich.
Dauer, Umfang und Kosten werden im Vorfeld
individuell besprochen und miteinander abgestimmt.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Bescheinigung über die Durchführung bzw.
den erfolgreichen Abschluss der verkehrspsychologischen Therapie oder Beratung.
Ebenso ist eine Bescheinigung oder ein Bericht zur Vorlage bei
behördlichen Einrichtungen (z.B. Gericht) möglich.
Unsere Bescheinigungen stellen ausschließlich den wahren Sachverhalt
und Therapieverlauf bzw. Inhalt der Beratung dar. Dabei kann der
Umfang der Darstellung individuell, je nach Anlass variieren.
Weitere seriöse Informationen zur MPU,
zur verkehrspsychologischen Vorbereitung und der Auswahl
von Verkehrspsychologen/innen finden Sie
Anmerkung zu den Kosten:
Der Preis für eine Einzelstunde à 50 Min. beträgt 95,- € (inkl. MwSt.),
ein Reflexionsgespräch à 60 Min. kostet 110,- € (inkl. MwSt.).
Die Kosten für eine verkehrspsychologische Einzelberatung sind individuell zu erfragen.