Verkehrstherapie

Verkehrspsychologische MPU-Vorbereitung

– Verkehrstherapie –

Verkehrstherapie – Was ist das?

Ziel einer verkehrspsychologischen Therapie (kurz „Verkehrstherapie“)
ist die Wiederherstellung der Fahreignung, so wie es
von der Führerscheinstelle gefordert wird. Demnach steht
das Verändern von Einstellungen und Verhaltensbereichen, die für die
Verkehrsauffälligkeiten ursächlich waren, im Vordergrund.
Durch Informationsvermittlung, eine detaillierte Deliktanalyse,
eine Aufarbeitung der individuellen Hintergründe und Erarbeitung einer selbstkritischen Sicht
auf das eigene Fehlverhalten im Straßenverkehr, sollen persönliche Veränderungen
und alternative Verhaltensweisen initiiert sowie stabilisiert
und damit zukünftige Verkehrsverstöße verhindert werden (Rückfallprophylaxe).

Wie ist der Ablauf?

Verkehrspsychologische Maßnahmen sind freiwillig und sollten frühzeitig
vor einer zu erwartenden Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)
oder Gerichtsverhandlung aufgenommen werden. Umfang und Dauer orientieren
sich an Ihrer Vorgeschichte, Ihrer Akte, bereits vorhandenen Befunden und
Maßnahmen sowie der durchgeführten diagnostischen Einordnung.
Je nach persönlicher Problemsituation, Therapieerfahrung und Selbstreflexion umfassen
unsere Verkehrstherapien einen Zeitraum von 3 (Kurzmaßnahme) über 6 (mittelfristige Maßnahme)
bis zu 12 Monaten (langfristige Maßnahme). Neben den Einzelsitzungen besteht jede
verkehrspsychologische Therapie bei uns aus einer vorausgehenden individuellen
Erstberatung sowie mind. einem 60-minütigen Reflexionsgespräch (MPU-Simulation)
mit Rückmeldung zum aktuellen Standpunkt Ihrer Aufarbeitung. Je nach Verlauf
des Gesprächs, stellt dieses den Abschluss der Maßnahme dar oder es sind weitere Sitzungen nötig.

Welche Anlässe gibt es?

Anlass bieten in der Regel aktenkundige, erhebliche und/oder

wiederholte verkehrsrelevante Verstöße mit einer meist einhergehenden

MPU-Anordnung in folgenden Bereichen:

  • 1. Alkohol:
    eine Trunkenheitsfahrt zwischen 1,1 und 1,6 Promille ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, eine Trunkenheitsfahrt mit mind. 1,6 Promille oder mehrere Trunkenheitsfahrten
  • 2. Drogen:
    Auffälligkeiten im Zusammenhang mit illegalen Drogen/BtM
  • 3. Punkte:
    Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister, besonders schwere Verkehrsverstöße oder wiederholte Regelverstöße in der Probezeit
  • 4. Straftaten:
    Straftaten, die auf eine besonders hohe Aggressivität oder geringe Impulskontrolle schließen lassen
Neben der Vorbereitung auf eine MPU, können sich verkehrspsychologische/-therapeutische
Einzelsitzungen vor Gericht auch positiv auf Ihre Sperrfrist (Sperrfristverkürzung)
oder/und das Strafmaß auswirken.
Darüber hinaus sind in meiner Praxis auch verkehrspsychologische Einzelberatungen möglich.
In Absprache mit Ihrem/r Rechtsanwalt/anwältin kann damit ein drohendes Fahrverbot
oder ein drohender Fahrerlaubnisentzug womöglich abgewendet werden.
Dauer, Umfang und Kosten werden im Vorfeld individuell besprochen und miteinander abgestimmt.

Selbstverständlich erhalten Sie eine Bescheinigung über die Durchführung bzw.
den erfolgreichen Abschluss der verkehrspsychologischen Therapie oder Beratung.
Ebenso ist eine Bescheinigung oder ein Bericht zur Vorlage bei
behördlichen Einrichtungen (z.B. Gericht) möglich.
Unsere Bescheinigungen stellen ausschließlich den wahren Sachverhalt
und Therapieverlauf bzw. Inhalt der Beratung dar. Dabei kann der
Umfang der Darstellung individuell, je nach Anlass variieren.
Weitere seriöse Informationen zur MPU,
zur verkehrspsychologischen Vorbereitung und der Auswahl
von Verkehrspsychologen/innen finden Sie
sowie auf der Seite des ADACs.

Anmerkung zu den Kosten:
Der Preis für eine Einzelstunde à 50 Min. beträgt 120,- € (inkl. MwSt.),
ein Reflexionsgespräch 
à 60 – 70 Min. kostet 170,- € (inkl. MwSt.).
Die Kosten für eine verkehrspsychologische Einzelberatung sind individuell zu erfragen.